Kreditkarten Missbrauch

By Dirk Löbe | Juni 19, 2009

Neben anderen Zahlungsmitteln gehören auch Kreditkarten zu den sichersten. Diese Sicherheit wird durch die entsprechenden Kreditkartengesellschaften gewährleistet. Sie arbeiten mit Kreditkarten unter genauen und strengen Festlegungen und Vorschriften, welche intern vorliegen. Diese Voraussetzungen ermöglichen es der Kreditkartengesellschaft sofort zu reagieren, wenn ein Verlust oder Missbrauch der Kreditkarte angezeigt wird. Spezielle Vorkehrungen bestehen insbesondere in der Sperrung der betroffenen Konten und der Kreditkarte. Durch letztere Maßnahme ist es nicht mehr möglich, die Kreditkarte weiterhin im Zahlungsverkehr zu nutzen. Die Unterstützung und Absicherung der Kreditkartengesellschaft selbst ist das Eine. Zum Anderen ist jeder Kreditkartenbesitzer selbst verpflichtet, sich gegen eine Missbrauch oder Betrug mit der Kreditkarte abzusichern. Die Absicherung beim Besitzer selbst besteht in dem verantwortungsvollen Umgang mit der Kreditkarte. Dabei sind einige Grundregeln zu beachten.

Eine Kreditkarte kann vor Diebstahl und Missbrauch geschützt werden, wenn sie nicht fahrlässig und für jedermann sichtbar aufbewahrt wird.
Außerdem ist es verantwortungslos, wenn eine Kreditkarte gemeinsam mit der Geheimzahl abgelegt wird. Die PIN ist die Basis für die Abhebung von Geldbeträgen am Automaten und begünstigt den Missbrauch enorm, da die Geldbeschaffung erleichtert wird. Vor Missbrauch schützt ebenfalls, wenn die Geheimzahl nicht unmittelbar auf der Kreditkarte notiert wird. Eine weitere Möglichkeit, sich vor der missbräuchlichen Nutzung der Karte zu schützen, besteht darin, beim Benutzen der Kreditkarte am Geldautomaten besonders aufmerksam zu sein. Bevor die Geheimnummer eingegeben wird, ist es wichtig, dass man nicht beobachtet wird.

Zum Missbrauch einer Kreditkarte kann es führen, wenn bezahlt wird und der Verkäufer mit der Karte den Raum verläßt. Beim Zahlen mit der Kreditkarte muss darauf geachtet werden, dass dies in demselben Raum erfolgt. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Karte entwendet wird oder die Daten heimlich abgescannt werden. Der Missbrauch von Kreditkarten kann nicht nur im praktischen Leben eine Rolle spielen. Es bestehen auch im Internet eine Vielzahl von Voraussetzungen, die einen Kreditkartenmissbrauch begünstigen. Durch das zunehmende Warenangebot und die teilweise günstigen Konditionen kaufen immer mehr Kreditkarteninhaber im Internet ein. Dazu zahlen sie mit der Kreditkarte. Eine Absicherung gegen einen Missbrauch gibt hierzu der dreistellige Sicherheitscode auf der Rückseite der Kreditkarte. Er wird anstelle der Unterschrift des Kartenbesitzers herausgegeben. Dieser Sicherheitscode und die entsprechende Kartennummer bleiben für den Verkäufer unsichtbar. Dies ist der sicherste Weg.

Eine Möglichkeit zum Missbrauch via online Kauf ist möglich, wenn Kartenbesitzer ihre Geheimzahl und die Kartennummer beispielsweise über EMails zum Verkäufer übermitteln. Dies ist oftmals der Fall, wenn direkt und schnell bezahlt wird, beispielsweise bei Auktionen. Einen speziellen Missbrauch ermöglichen die bekannten Phishing-Mails, welche Informationen von einer Kreditgesellschaft enthalten. Im Kontext wird verlangt, dass der Empfänger der Nachricht die Kartennummer und den Sicherheitscodes mitteilen müssen. In dieser Situation sollte der Kreditkartenbesitzer nicht reagieren.


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