Verlust der Kreditkarte

By Dirk Löbe | Juni 19, 2009

Zuerst einmal, keine Panik. Das ist zwar leicht gesagt, aber mit einem klaren Kopf in sich gehen, um herauszufinden, wo und wie die Karte verloren gegangen sein könnte, geht leichter ohne Panik. Ist man zum Schluss gekommen, dass die Karte nicht mehr auftaucht, sperrt man die Karte sofort. Wurde die Kreditkarte gestohlen, sollte man dies auch umgehend der Polizei am Urlaubsort melden. Durch Sperren der Karte vermeidet man, dass Straftäter mit der gestohlenen oder verlorenen Karte Bargeld abheben oder einkaufen. Für den Fall der Fälle haben alle Kartenaussteller deshalb zentrale Sperrrufnummern eingerichtet. Es gibt einen Notfallpass, aus dem Internet zum Herunterladen, der die internationalen Sperrrufnummern enthält, die für Kreditkarten, EC-Karten und Reiseschecks gelten. Wichtig dabei: Der Notfallpass hebt man getrennt von den eigenen Kreditkarten auf. So sind die Nummern im Falle eines Diebstahls schnell zur Hand.

Neben speziellen Telefonnummern, der verschieden Kreditkartenunternehmen gibt, es eine einheitliche Notfall-Telefonnummer für abhandengekommene Kreditkarten, über die man die Kreditkarte und EC-Karte sperrt. Praktisch: Über diese Nummer kann man auch die SIM-Karten von Handys sperren lassen. Die kostenfreie Rufnummer des Sperrdienstes lautet für das deutsche Inland: 116 116, sowie kostenpflichtig aus dem Ausland: 0049 116 116. Bei Kontaktaufnahme mit dem Sperrdienst notiert man sich den Namen des Gesprächspartners sowie Datum und Uhrzeit des Anrufs. Ist die Karte erfolgreich gesperrt, meldet man als Nächstes den Verlust der Karte bei der Polizei.

Wird die komplette Brieftasche vermisst, ist der erste Schritt den Verlust aller Karten zu melden. Damit die Kreditkarten schnell gesperrt werden, sollte der ehemalige Besitzer der Karten aber alle wichtigen Daten parat haben. Bei EC- und Maestrokarten benötigt man die Kontonummer, die EC-Kartennummer und die Bankleitzahl. Auch die Kartennummer und das Datum der Gültigkeitsdauer fragt der Sperrservice ab. Dies führt meistens zu Problemen, da sich wahrscheinlich kein Mensch sämtliche Zahlen merkt. Ein kluger Kopf hat deshalb vorgebeugt und sämtliche für die Sperre der Kreditkarten notwendigen Daten vorher aufgeschrieben und sicher aufbewahrt. Dafür kommen zum Beispiel Freunde infrage, bei denen man Kopien der Karten deponiert.

Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Kreditkartenbesitzers, den Verlust der Karten schnell zu melden. Dann haftet man in Deutschland bei Verlust der Kreditkarte nur mit einer gesetzlich festgelegten Grenze von 50,- Euro. Für den entstandenen Schaden durch den Missbrauch der Kreditkarte ist der Karteninhaber nur dann im vollen Umfang verantwortlich, wenn er den Kartenmissbrauch durch grobe Fahrlässigkeit begünstigt hat. Und dies muss im erst einmal nachgewiesen werden. Deshalb meldet man den Verlust oder Diebstahl einer Kreditkarte, EC-Karte oder des Handys immer sofort, damit einem bei einer Streitfrage nicht vorgeworfen wird, man wäre den Pflichten nicht nachgekommen.


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